Sehr geehrter Reisegast, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
und der Firma PTI Panoramica Touristik International GmbH, nachfolgend „PTI“ abgekürzt, ab dem 01.07.2018 zu Stande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der
Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor
Ihrer Buchung sorgfältig durch!
REISEBEDINGUNGEN DER PANORAMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH AB 01.07.2018
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen
des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von PTI und der Buchung
des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen von PTI für die jeweilige Reise, soweit
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von PTI nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben
oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung
bzw. die vertraglich von PTI zugesagten Leistungen hinausgehen
oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PTI vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PTI vor, an
das PTI für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
soweit PTI bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung
hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem
Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung
oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten,
die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)
werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für
seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde PTI den Abschluss
des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist
der Kunde 3 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung
(Annahmeerklärung) durch PTI zustande. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird PTI dem Kunden eine
der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden
Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher
es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert
so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem
angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z. B. auf Papier oder
per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch
auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6
Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger
körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb
von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr
(z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung
in der entsprechenden Anwendung von PTI erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars
eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen
Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich
die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von PTI im Onlinebuchungssystem
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Kunde PTI den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot
ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen
Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch
des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. PTI ist
vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des
Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung
von PTI beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der
Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare
Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung
in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang
und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am
Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung
über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten
wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. PTI
wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung
in Textform übermitteln.
1.4. PTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651 a und § 651 c BGB, die
im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB (siehe hierzu auch Ziff.
5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über
Reiseleistungen nach § 651 a BGB außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. PTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder
annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit
Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
eine Anzahlung in Höhe von 20 %, bei Busreisen
und Tagesreisen über 500 € nur 15 %, des Reisepreises zur
Zahlung fällig Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden
kann. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn
ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
obwohl PTI zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder
vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist
PTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor
Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PTI
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem
Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen
unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2. PTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf
einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch Email, SMS
oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags
geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb
einer von PTI gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist
ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag,
gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten
Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei
gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten,
ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m
Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. PTI behält sich nach Maßgabe der § 651 f, 651 g BGB
und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag
vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder
Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise
geltenden
Wechselkurse
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
PTI den Reisenden in Textform klar und verständlich über die
Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei
die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
nach 4.1a) kann PTI den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
PTI vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann PTI vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem.
4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen
Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für PTI verteuert hat
4.4. PTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen
hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn
und soweit sich die in 4.1a) - c) genannten Preise, Abgaben
oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn
geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für PTI führt.
Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten
Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von PTI zu erstatten. PTI
darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die PTI tatsächlich
entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. PTI hat
dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen,
in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit Mitteilung der
Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PTI
gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden
vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag
zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PTI
unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu
erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde,
kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu
erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die
Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine
angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder
in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen
worden wären.
5.3. PTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen
unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung
und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung
der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des
erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit
der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Bei Bus- und Bahnreisen, Tagesfahrten und Reisen, die
nicht unter die Staffeln b) oder c) fallen (Staffel A):
• bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15 %
• ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20 %
• ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
• ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
• ab 6. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn 70 %
• am Tag der Abreise und bei
Nichtantritt der Reise 95 %
b) Bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten (Staffel B)
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 %
• ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
• ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
• ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 %
• am Tag der Abreise und bei
Nichtantritt der Reise 95 %
c) Bei Flugreisen und Nur-Hotel-Aufenthalten (Staffel C)
• bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 %
• ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30 %
• ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40 %
• ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60 %
• ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80 %
• ab 2. Tag vor Reisebeginn &
bei Nichtantritt der Reise 95 %
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PTI
nachzuweisen, dass PTI überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PTI geforderte
Entschädigungspauschale.
5.5. PTI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PTI
nachweist, dass PTI wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist
PTI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen,
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf
jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung
zu leisten.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB
vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften
Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine
solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem
Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart,
der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung)
besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil PTI keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann PTI
bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt
vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden
erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts
anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt
jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten
Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung
in Ziffer 5 € 15,- pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der
Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß
Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer
Erbringung PTI bereit und in der Lage war, nicht
in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen
sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung
des Reisevertrages berechtigt hätten. PTI wird sich um Erstattung
der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
8.1. PTI kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung von PTI beim Kunden
muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben
sein
b) PTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
c) PTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage
der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von PTI später als 4 Wochen vor Reisebeginn
ist unzulässig.
8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
9.1. PTI kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer
Abmahnung von PTI nachhaltig stört oder wenn er sich in
solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das
vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von
Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht.
9.2. Kündigt PTI, so behält PTI den Anspruch auf den Reisepreis;
PTI muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PTI
aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
10.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat PTI oder seinen Reisevermittler, über den er die
Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht
innerhalb der von PTI mitgeteilten Frist erhält.
10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so
kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit PTI infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende
weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
dem Vertreter von PTI vor Ort zur Kenntnis zu geben.
Ist ein Vertreter von PTI vor Ort nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PTI unter
der mitgeteilten Kontaktstelle von PTI zur Kenntnis zu bringen;
über die Erreichbarkeit des Vertreters von PTI bzw. seiner
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur
Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von PTI ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651 i Abs. (2) BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er PTI
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies
gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PTI verweigert wird
oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen;
besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit
Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige
(„P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter,
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a)
innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung von PTI für Schäden, die nicht
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber
hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen
bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung
unberührt.
11.2. PTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der
Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität
und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von
PTI sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b,
651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.
PTI haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
von PTI ursächlich geworden ist.
12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651 i Abs. (3) Nr. 2, 4 - 7 BGB hat
der Kunde/Reisende gegenüber PTI geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen,
wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war.
Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
13. Informationen zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
13.1. PTI informiert den Kunden bei Buchung entsprechend
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder
spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(
en) noch nicht fest, so ist PTI verpflichtet, dem Kunden
die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die
wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald
PTI weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird
PTI den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird PTI den Kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist,
über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black
List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes
über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-
Seiten von PTI oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/
modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den
Geschäftsräumen von PTI einzusehen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. PTI wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Passund
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa
vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von
Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies
gilt nicht, wenn PTI nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
14.3. PTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, wenn der Kunde PTI mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass PTI eigene Pflichten schuldhaft verletzt
hat.
15. Alternative Streitbeilegung;
Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. PTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass PTI nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung
nach Drucklegung dieser Reisebedingungen
für PTI verpflichtend würde, informiert PTI die Verbraucher
hierüber in geeigneter Form. PTI weist für alle Reiseverträge, die
im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die
europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger
sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden/Reisenden und PTI die ausschließliche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende
können PTI ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von PTI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz von PTI vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten
Rechtsanwälte,
Stuttgart | München, 2017 – 2019
Reiseveranstalter ist:
PTI Panoramica Touristik International GmbH
Geschäftsführer: Werner Maaß, Kai Otto
Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 1333
Neu Roggentiner Straße 3 ? 18184 Roggentin/Rostock
Telefon: +49 (0)38204 65-500 ? Telefax: +49 (0)38204 65-800
[email protected] ? www.pti.de ? www.fluege-rostock.de
Bankverbindungen:
UniCredit Bank - HypoVereinsbank
IBAN: DE54 2003 0000 0019 6406 80
BIC: HYVEDEMM300
Commerzbank AG
IBAN: DE58 1304 0000 0116 6859 00
BIC: COBADEFFXXX
USt.-ID: DE 137380712
Insolvenzversicherer: Zurich Insurance plc,
Niederlassung für Deutschland
Version: 18.1