Reisebedingungen der Sachsen-Anhalt-Tours GmbH
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und der Sachsen-Anhalt-Tours GmbH und halle-reisen (ein UB der
Sachsen-Anhalt-Tours GmbH), nachfolgend „SAT“ abgekürzt, des bei Vertragsabschluss ab
01.01.2021 zu Stande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedin-
gungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrags
1.1. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder Fax erfolgen.
Grundlage ist hierbei die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen
von SAT für die jeweilige Reise. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde SAT den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag soll mit der Reise-
anmeldung und den Formularen von SAT (Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher
Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Ver-
tragsschluss erhält der Reisende durch E-Mail oder Fax die Reisebestätigung, die auch
als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 S.2 BGB entspricht. Sind beide
Teile bei Vertragsschluss anwesend oder wird der Vertrag außerhalb der Geschäfts-
räume von SAT geschlossen, so hat der Reisende Anspruch auf eine Bestätigung des
Vertrags in Papierform.
1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail 5
Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch SAT bestätigt.
1.3. Telefonisch nimmt SAT, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich
verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. ge-
schlossen werden.
1.4. Eine von der Reiseanmeldung abweichende oder nicht rechtzeitige Reisebestäti-
gung ist ein neuer Vertragsantrag, an den SAT 10 Tage gebunden ist und den der
Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.
1.5. Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr richten sich nach den Erläuterun-
gen auf unserer Internetseite und den dort abrufbaren Reisebedingungen.
1.6. Bei Reiseanmeldungen über Internet bietet der Reisende SAT den Abschluss des
Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbind-
lich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unver-
züglich auf elektronischem Weg bestätigt (nur Eingangsbestätigung, keine Annah-
me). Die Annahme erfolgt durch die Reisebestätigung innerhalb von 3 Tagen. Im
Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite
maßgeblich.
2. Vermittelte Leistungen - weitere erst nach Beginn der Reise erbrachte Leistungen
2.1. Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonsti-
gen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch
von Veranstaltungen etc.) sind wir nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.
S. des § 651v BGB. Als Vermittler haften wir insofern grundsätzlich nur für die Ver-
mittlung (einschließlich von uns zu vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB),
nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Unsere
vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden,
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermitt-
lervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versi-
cherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt.
2.2. Für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer Pauschalreiseleistung vom
Reisenden z. B. am Urlaubsziel ausgewählt werden, ist ebenfalls Ziff. 2.1. maßgeblich.
3. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten
3.1. SAT unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass-und
Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes (ein-
schließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die
Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reise-
unterlagen mitzuführen, sofern sich SAT nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa
oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten
werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuld-
haftes Verhalten zurückzuführen ist (z. B. ungültiges Visum, fehlende Impfung). In-
sofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.
4. Zahlungen
4.1. Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist
nach Abschluss des Vertrages nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsiche-
rungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig.
4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises pro Person nach Aus-
händigung des Sicherungsscheines zu zahlen, soweit die Parteien keine abweichen-
de, ausdrückliche Vereinbarung treffen. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn
Zug um Zug gegen die Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen,
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr gem. Ziffer 13
abgesagt werden kann.
4.3. Vertragsabschlüsse innerhalb von drei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den
Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen
Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Siche-
rungsscheines.
4.4. Erfolgt die Zahlung (An- bzw. Restzahlung) nicht vollständig und pünktlich, hat SAT das
Recht, nach Mahnung und angemessener Fristsetzung seinerseits vom Vertrag zurück-
zutreten und Ersatzanspruch in Höhe der Rücktrittsentschädigung nach Ziff. 9. zu ver-
langen. Für jede erfolgte Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.
5. Leistungen & Pflichten
5.1. SAT behält sich Änderungen vom Prospekt/Katalog vor, insbesondere Änderungen
der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Er darf eine konkrete Änderung der
Prospekt - und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung
hierüber informiert.
5.2. SAT hat Informationspflichten vor Reiseanmeldung, soweit dies für die vorgesehene
Pauschalreise erheblich ist, nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über
wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindestteil-
nehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen).
5.3. Vertragsinhalt und Leistungen bestimmen sich nach den vor Reisebeginn gemach-
ten Angaben von SAT nach Ziff. 5.1. und insbesondere den vereinbarten Vorgaben
des Reisenden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie sollen in der
Reiseanmeldung und Reisebestätigung enthalten sein (siehe oben Ziff. 1.). Außer-
dem ist dem Reisenden, sofern nicht bereits in der Annahme des Antrags (Reise-
bestätigung - siehe oben Ziff. 1.) bei Vertragsschluss enthalten, unverzüglich nach
Vertragsschluss eine vollständige Reisebestätigung oder Abschrift des Vertrags zur
Verfügung zu stellen.
5.4. SAT hat über seine Beistandspflichten zu informieren und diese nach § 651q BGB
zu erfüllen, wenn sich der Reisende z. B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeför-
derung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom Reisenden ver-
schuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz angemessener und tatsächlich
entstandener Aufwendungen verlangen.
5.5 SAT hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn die notwendigen Reiseunter-
lagen zu übermitteln und über nach Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu
unterrichten (siehe auch Ziff. 6. und Ziff. 7.).
5.6. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind in Ziff. 6. sowie Ziff. 7.
geregelt.
6. Unerhebliche & erhebliche Leistungsänderungen
6.1. Unerhebliche Änderungen der Reiseleistungen durch SAT sind einseitig zulässig, aber nur
wirksam, wenn sie SAT gegenüber dem Reisenden z. B. durch E-Mail, Fax oder in Papier-
form klar, verständlich und in hervorgehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte
des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hiervon unberührt.
6.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten
Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die SAT ausdrück-
lich z. B. durch E-Mail, Fax oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann
zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der
Annahmefrist von SAT annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das
Angebot von SAT als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
6.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisen-
de Anspruch auf Minderung (§651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindes-
tens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für SAT geringere Kosten, so
sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).
7. Preiserhöhung & Preissenkung vor Reisebeginn
7.1. SAT kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der
Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss
erhöhten Beförderungskosten (Treibstoff, andere Energieträger), oder erhöhten Steu-
ern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder
geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse vornehmen. Die hierauf be-
ruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) wer-
den entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und
anteilig erhöht. Unterrichtet SAT den Reisenden durch E-Mail oder Fax in Papierform
etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berech-
nung spätestens bis 20 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
7.2. Übersteigt die nach Ziff. 7.1. vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann
der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen
des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende
Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der von SAT
bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben
sich aus § 651g BGB.
7.3. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich
die in Ziff. 7.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss
und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SAT führt. Hat
der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag
von SAT zu erstatten. SAT darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsäch-
lich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. SAT hat dem Reisenden auf dessen
Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
8. Vertragsübertragung - Ersatzreisende
8.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang
nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn in Papierform, durch E-Mail oder Fax
erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal-
reisevertrag eintritt.
8.2. SAT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Rei-
seerfordernisse nicht erfüllt.
8.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende SAT als Gesamtschuld-
ner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkos-
ten. SAT darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese
angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
8.4. SAT hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Drit-
ten Mehrkosten entstanden sind.
9. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn - Nichtantritt der Reise
9.1. Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rück-
tritt sollte schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber SAT erfolgen. Ausrei-
chend ist der Rücktritt gegenüber dem Reisevermittler. Maßgeblich ist der Zugang
des Rücktritts bei SAT oder Vermittler.
9.2. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert SAT den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
9.3. SAT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des
Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Be-
rücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten
Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen mit der folgenden
Stornostaffel festgelegt:
a) bis 60 Tage vor Anreise 20 %
59 bis 30 Tage vor Anreise 30 %
29 bis 24 Tage vor Anreise 40 %
23 bis 17 Tage vor Anreise 60 %
16 bis 2 Tage vor Anreise 80 %
1 Tag vor Anreise und Nichtantritt 90 %
des Gesamtreisepreises
b) Reisen, die gesonderte Leistungen (Flug, Schiffscharter, Hotelbuchungen) beinhal-
ten, liegen im Regelfall Tarife mit den Vertragspartnern (Fluggesellschaften, Hotels,
Chartergesellschaften) zugrunde, die nicht erstattet werden können. In diesem
Fall werden die Stornokosten konkret berechnet. Die Entschädigungszahlung wird
dahingehend auf die tatsächlichen Kosten, die SAT entstanden sind, angepasst.
In diesem Fall wird SAT, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und eines etwaigen Weiterverkaufs der Reiseleistungen
konkret beziffern und belegen.
c) Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintritts-
karten enthalten sind, ist ab dem 60. Tag vor Reisebeginn zu den üblichen Stornie-
rungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht
anderweitig genutzt werden kann.
d) Bei Tagesfahrten wird eine pauschale Stornogebühr von 10 € p. P. unabhängig vom
Datum der Absage erhoben. Bei Nichtanreise, Nichterscheinen zur Abfahrt wird der
komplette Reisepreis fällig. Tagesfahrten, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen
Eintrittskarten enthalten sind, ist ab dem 60. Tag vor Reisebeginn zur Stornogebühr
von 10 € p. P. der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht an-
derweitig genutzt werden kann.
e) Erfolgt die Stornierung einer Buchung nur teilweise (Anzahl, Personen, Leistungen),
beziehen sich obige Entschädigungssätze auf die Differenz der Rechnungssummen.
f) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Ent-
schädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich
niedriger als die Pauschale.
9.4. Nach dem Rücktritt des Reisenden ist SAT zur Rückerstattung des Reisepreises ver-
pflichtet. Die Rückerstattung hat unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu erfolgen.
9.5. Abweichend von Ziff. 9.3. kann SAT vor Reisebeginn keine Entschädigung verlangen,
wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außerge-
wöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beför-
derung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von SAT unterliegen
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
9.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur
Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
10. Umbuchungen & Änderungen auf Verlangen des Reisenden
10.1. Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Än-
derungen des Vertrags. SAT kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar,
Wünsche des Reisenden berücksichtigen.
10.2. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so
kann SAT bei Umbuchungen, Zustiegsänderungen etc. als Bearbeitungsentgelt
pauschaliert 30 € verlangen, soweit SAT nicht nach entsprechender ausdrücklicher
Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Ent-
schädigung nachweist.
11. Reiseabbruch
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen oder wird
eine Leistung aus einem Grund nicht in Anspruch genommen, der in der Sphäre des
Reisenden liegt (z. B. Krankheit), so hat SAT bei den Leistungsträgern die Erstattung
ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse für die nicht in Anspruch genomme-
nen Leistungen zu erreichen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden - Mitwirkungspflichten
12.1. SAT kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung
erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für SAT und/oder die Reisen-
den nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich
nicht an sachlich begründete Hinweise hält. SAT steht in diesem Fall der Reisepreis
weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer ander-
weitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche von
SAT bleiben insofern unberührt.
12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters)
unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering
zu halten.
13. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
13.1. SAT hat den Reisenden vor Reiseanmeldung und in der Reisebestätigung über Min-
destteilnehmerzahl und Frist zu informieren.
13.2. SAT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise
weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemel-
det haben.
13.3. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13.1. nicht erreicht hat SAT den Rücktritt
innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage
und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden - jeweils vor Reise-
beginn.
13.4. SAT ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und
hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach
dem Rücktritt, zu leisten.
14. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
14.1. SAT kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags gehindert ist und SAT den
Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
14.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 14.1. verliert SAT den Anspruch auf den vereinbarten
Reisepreis, ist zur Rückzahlung verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden
Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
15. Reisemängel, Rechte & Obliegenheiten des Reisenden
15.1. Der Reisende hat SAT einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Wenn SAT wegen
der schuldhaften Unterlassung der Anzeige durch den Reisenden nicht Abhilfe schaf-
fen konnte, kann der Reisende keine Minderung nach § 651m BGB oder Schadens-
ersatz nach § 651n BGB verlangen.
15.2. Adressat der Mängelanzeige: Reisemängel sind während der Reise beim Vertreter von SAT
anzuzeigen. Ist ein Vertreter von SAT nicht vorhanden oder nicht vereinbart, sind Reise-
mängel, sofern eine schnelle Verbindung möglich ist, direkt bei SAT oder der in der Reise-
bestätigung angeführten Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen (E-Mail, Fax,
Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
15.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. SAT hat
darauf den Reisemangel zu beseitigen. Adressat des Abhilfeverlangens ist der Vertre-
ter von SAT. Im Ãœbrigen gilt Ziff. 15.2.! Wenn SAT nicht innerhalb der vom Reisenden
gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder
ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. SAT kann die Abhilfe nur verweigern,
wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels
und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten ver-
bunden ist. In diesen Fällen gilt § 651k Abs. 3 bis Abs. 5 BGB. SAT ist verpflichtet,
den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu
informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).
15.4. Minderung: Für die Dauer des Reisemangels mindert sich nach § 651m BGB der
Reisepreis. Auf Ziff. 15.1. wird verwiesen.
15.5. Kündigung: Wird die Pauschalreise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt,
kann der Reisende den Vertrag nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemes-
senen Frist kündigen. Verweigert SAT die Abhilfe oder ist sie sofort notwendig, kann
der Reisende ohne Fristsetzung kündigen. Die Folgen der Kündigung ergeben sich
aus § 651l Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
15.6. Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündi-
gung Schadensersatz nach § 651n BGB verlangen. Bei Schadensersatzpflicht hat
SAT den Schadensersatz unverzüglich zu leisten. Ansprüche auf Ersatz von Schäden
gegen den Reiseveranstalter, die nicht Körperschäden sind und nicht vorsätzlich ver-
ursacht wurden, werden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
15.7. Anrechnung von Entschädigungen: Hat der Reisende aufgrund desselben Ereignisses ge-
gen SAT Anspruch auf Schadensersatz oder auf Erstattung eines infolge einer Minderung
zu viel gezahlten Betrages, so muss sich der Reisende den Betrag anrechnen lassen, den
er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe
internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschrif-
ten nach § 651p Abs. 3 BGB erhalten hat.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Die vertragliche Haftung von SAT für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit SAT für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungs-
trägers verantwortlich ist.
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internatio-
nale Ãœbereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach
denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich SAT gegenüber
dem Reisenden auf diese Ãœbereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen
Bestimmungen berufen.
16.3. Auf Ziff. 15.7. (Anrechnung von Entschädigungen) wird verwiesen.
17. Verjährung-Geltendmachung
17.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber SAT oder dem
Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
17.2. Die Ansprüche des Reisenden - ausgenommen Körperschäden - nach § 651i Abs. 3
BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach
enden sollte.
18. Alternative Verbraucherstreitbeilegung, Rechtswahl & Gerichtsstand
18.1. SAT nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
tungsstelle teil.
18.2. SAT weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/
consumers/odr/ hin.
18.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen
Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertrags-
verhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und SAT die ausschließliche Geltung
des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können SAT ausschließ-
lich an deren Sitz verklagen.
18.4. Für Klagen von SAT gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertra-
ges, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage-
erhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SAT vereinbart.
19. Datenschutz
SAT nimmt den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und hält sich strikt an die
Regeln der geltenden Datenschutzgesetze und bestehender Rechtsvorschriften.
Unsere Erklärung unter:
https://www.sat-reisen.de/allgemeine-infos/datenschutzerklaerung/
gibt einen Überblick darüber, wie SAT diesen Schutz innerhalb des Unternehmens ge-
währleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
20. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
20.1. Die Vertragspartner sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die
jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum
jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht
werden.
20.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be-
schränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu
beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiselei-
tung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
Reiseveranstalter ist:
Sachsen-Anhalt-Tours & halle-reisen
Sachsen-Anhalt-Tours GmbH
Daniel-Vorländer-Str. 4 | D-06120 Halle (Saale)
Telefon: +49 345/22 54 00 | Telefax: +49 345/22 54 060
Geschäftsführung: Toni Tobianke
Handelsregister B des Amtsgerichtes Stendal
Nummer der Firma: HRB 207018 | Gerichtsstand: D-06120 Halle (Saale)
Kontaktadresse für Beistand & Mängelanzeige:
Daniel-Vorländer-Str. 4 | D-06120 Halle (Saale)
Telefon: +49 345/22 54 00 | Telefax: +49 345/22 54 060
E-Mail:
[email protected] | webseite: www.sat-reisen.de
Stand: April 2024